Outsourcing Personalwesen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Übertragung der Aufgaben im Bereich Personalwesen sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung an externe Dienstleister, hat neben finanziellen auch noch folgende Vorteile:
- Abgabe der Verantwortung für die Termineinhaltung und Konformität mit lokalen Vorschriften
- Zeiteinsparung für Geschäftsleitung
- Geheimhaltung der Löhne und Gehälter
- Einsparung von Mitarbeitern
- Sicherstellung der Qualität der Aktenführung sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Arbeitsrechtsberatung.
Die fachlichen Mitarbeiter der A&D auf dem Gebiet Personalwesen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung überwachen stets die Gesetzgebungsänderungen.
Für viele Unternehmen stellt Outsourcing eine gute Möglichkeit dar, um Kosten und Risiken zu reduzieren sowie Effektivität zu erhöhen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir unseren Mandanten Leistungen auf folgenden Gebieten an:
Personalwesen
- Führung und Verwaltung von Personalangelegenheiten nach den geltenden
- Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Bescheinigungen für die Arbeitnehmer
- Verwaltung der Personal- und Lohnbuchhaltungssoftware gem. Anforderungen des Datenschutzgesetzes
- Führung von Personalakten
- Führung der Urlaubskartei, Bemessung des Urlaubsanspruchs gemäß geltenden Vorschriften
- Anfertigung von Vordrucken und Unterlagen verbunden mit dem Arbeitsverhältnis, zivilrechtlichen Verträgen sowie Arbeitszeit
- Verwaltung des Zeitplanes der ärztlichen Untersuchungen sowie Arbeits- und Sicherheits-Schulungen
- Führung der Dokumentation zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer und deren Familien
- Anfertigung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben und Arbeitszeugnissen auf Wunsch des Mandanten und gemäß geltenden Arbeitsrechtsvorschriften
- Erstellung von Arbeits- und Vergütungsordnungen sowie anderen nach Bedarf
- Vertretung des Mandanten bei Kontrollen der Staatlichen Arbeitsinspektion oder anderen befugten staatlichen Behörden.
Lohn-und Gehaltsabrechnung
- Erstellung von Lohn- und Gehaltslisten für Arbeitnehmer auf Basis von Arbeitsverträgen und anderen Unterlagen
- Berechnung einzelner Vergütungskomponenten (finanzieller Ausgleich, Überstunden- und Nachtarbeitszuschläge, Abfindungen) gemäß Arbeitsvertrag und geltenden Rechtsvorschriften
- Berechnung der durch die Sozialversicherungsanstalt bezahlten Beihilfen und Krankengelder, Führung der Beihilfedokumentation
- Berechnung der Beiträge zur Sozial-und Krankenversicherung
- Vorbereitung von Sammelüberweisungen auf die Konten der Arbeitnehmer samt Lohnstreifen / Lohnzetteln
- Anfertigung von Dokumenten bzgl. Arbeitnehmerjahreseinkommen gemäß geltenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
- Anfertigung von Dokumentationen gemäß geltenden Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes
- Anfertigung der Dokumente RP-7 zur Bestimmung des Grundkapitals des Grundkapitals beschäftigter und gekündigter Arbeitnehmer
- Anfertigung der Dokumente zur monatlichen Sozialbeitragsberechnung und deren Übergabe
- Berechnung der Beiträge zur Staatlichen Behindertenfonds – PFRON
- Erstellung der Dokumentation für das Hauptamt für Statistik – GUS.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten an:
Audit der Personalakten sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Revisionsprotokoll mit Auflistung der zu korrigierenden Bereiche sowie Muster der zu ergänzenden Dokumente.
Ansprechpartner: Renata Jankowska
E-Mail: renata.jankowska@audyt-doradztwo.pl